Motorrad Führerschein
Egal ob Kleinkraftrad, Leichtkraftrad oder Kraftrad.
Bei uns haben Sie die Wahl!
| Kleinkraftrad (AM) - zweirädrige Kleinkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als
45 km/h und Hubraum nicht mehr als 50cm³
Vorraussetzung - Mindestalter 16 Jahre (auch mit 15 Jahren in bestimmten Bundesländern möglich)
- Nachweis "Erste Hilfe"
- biometrisches Passbild
- Sehtest
- gültiger Personalausweis
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| Leichtkraftrad (A1) - berechtigt zum Führen von Leichtkrafträdern bis 125cm³ und bis 11 kW
Vorraussetzung - Mindestalter 16 Jahre
- Nachweis "Erste Hilfe"
- biometrisches Passbild
- Sehtest
- gültiger Personalausweis
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| Kraftrad (A2 ) - Krafträder (auch mit Beiwagen) bis 35 kW (Verhältnis Leistung/ Gewicht bis 0,2 kW/ kg)
Vorraussetzung - Mindestalter 18 Jahre
- Nachweis "Erste Hilfe"
- biometrisches Passbild
- bei 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A1 lediglich praktische Prüfung
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| Kraftrad (A) - berechtigt zum Führen von Krafträdern auch mit Beiwagen über 50 cm³ oder über 45km/h
Vorraussetzung - Mindestalter 20 Jahre bei Vorbesitz der Klasse A1
- Direkteinstieg ab 24 Jahren möglich
- Nachweis "Erste Hilfe"
- biometrisches Passbild
- Sehtest
- gültiger Personalausweis
- bei 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2 lediglich praktische Prüfung
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